Journalist: Ein herzliches Willkommen an alle Zuhörerinnen und Zuhörer. Gast unserer heutigen Sendung ist Professor Hermann Krumm, Dozent am Institut für Rechtswissenschaft. Herr Professor, Sie beschäftigen sich schon seit vielen Jahren mit dem Thema Urheberrecht. Was ist unter Urheberrecht eigentlich zu verstehen?
Professor: Das Urheberrecht umfasst alle gesetzlichen Bestimmungengesetzliche Bestimmungengesetzlichen Bestimmungen, die die Rechte eines Urhebers an den von ihm geschaffenen Werken schützen.
Journalist: Das klingt jetzt erst einmal sehr abstrakt. Können Sie erklären, von was für „Werken“ wir hier eigentlich sprechen?
Professor: Gern. Jeder weiß natürlich, dass musikalische, künstlerische, literarische oder kinematografische Werkedas Werk/die WerkeWerke geschützt sind – also beispielsweise ein Popsong, ein Gemälde, ein Roman oder auch ein Kinofilm. Aber der Begriff „Werk“ geht noch viel weiter. Darunter fällt auch ein Fotoein Foto aufnehmenFoto, das mit einem Handy aufgenommenein Foto aufnehmenaufgenommen wurde, ein Schulaufsatzder Schulaufsatz/die SchulaufsätzeSchulaufsatz, ein Blogeintrag, sogar ein Kommentar in den sozialen Medien! Wenn ein Architekt eine Skizze anfertigt oder ein Choreograph sich eine Choreographie ausdenkt, dann sind das ebenfalls Werke im Sinne des Urheberrechts. Es handelt sich dabei immer um ein Original. Der Gesetzgeber spricht hier von „persönlichen geistigen Schöpfungen“.
Journalist: Verstehe. Inwieweit sind diese Werke nun geschützt?
Professor: Der Autor bzw. „Urheber“ hat alle Rechte an seinem Werk. Andere Personen dürfen es eigentlich nicht nutzen, weder im Originalzustand noch in veränderter Form – es sei denn, der Urheber gibt seine Zustimmung. Man darf die Urheberschaft des Werks auch nicht einer anderen Person zuschreiben. Und noch etwas ist im Internetzeitalter wichtig: Man darf urheberrechtlich geschützte Werke nicht einfach in den sozialen Medien teilen. Interessant ist übrigens, dass ein Werk vom Zeitpunktvom Zeitpunkt anvom Zeitpunkt seiner Schöpfung anvom Zeitpunkt anan automatisch urheberrechtlich geschützt ist. Da müssen keine Formalitätendie Formalität/die FormalitätenFormalitäten erledigt werden. Das betrifft auch Prototypen und unfertige Pläne oder Testversionen.
Journalist: Wie lange bleibt dieser Schutz bestehen?
Professor: Laut EU‑Gesetz erlischterlöschenerlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Stirbt der Urheber, erwerbenRechte erwerben anerwerben die Erbender Erbe/die ErbenErben die Rechte anRechte erwerben andie Rechte an den geschaffenen Inhalten. Danach stehen die Werke dann zur freien Verfügung, sie sind „gemeinfrei”. So erklärt sich, dass Werbung oft mit klassischen Melodien Mozarts oder Beethovens unterlegt wird – sie sind nicht urheberrechtlich geschützt!
Journalist: Gibt es noch andere Werke, die nicht urheberrechtlich geschützt sind?
Professor: Ja, amtliche Dokumente, Gesetzestexte zum Beispiel, sind vom Rechtsschutz ausgenommenvom Rechtsschutz ausgenommen seinsind vom Rechtsschutz ausgenommen. Auch naturwissenschaftliche Entdeckungen oder mathematische Formeln sind nicht geschützt. Vereinfacht gesagt ist nicht die Information selbst, sondern nur die Ausdrucksform geschützt. Also nicht die Tatsache, dass Christoph Kolumbus 1492 Amerika entdeckt hat. Wenn aber jemand ein Gedicht darüber schreibt, einen Comic zeichnet oder ein lustiges Meme erstellt, dann ist das ein geschütztes Werk.
Journalist: Herr Professor, wer sollte sich Ihrer Meinung nach über das Urheberrecht informieren?
Professor: Das ist ein Thema, das uns alle angeht! Haben Sie in letzter Zeit mal ein Bild in einem sozialen Netzwerk geteilt oder einen Text verlinkt? Oder ein anderes Beispiel: Ein Schüler oder eine Schülerin schreibt einen Aufsatz und nutzt dazu die Ressourcendie Ressource/die RessourcenRessourcen des Internets. Da wird schnell mal die Funktion Copy‑Paste benutzt. Ein weiteres Problem im Internetzeitalter: Raubkopien bzw. Downloads von Musik, Filmen und Serien. Man sollte wissen, wie man Urheberrechtsverletzungen vermeidet – denn im schlimmsten Fall macht man sich strafbarsich strafbar machenmacht man sich strafbar!
Journalist: Was empfehlen Sie? Wie sollte man vorgehen?
Professor: Das hängt davon ab, zu welchem Zweck man ein Werk nutzen will. Will man ein Werk für den eigenen Gebrauch bearbeiten oder zum Beispiel im Freundeskreis zugänglich machen? Oder geht es um eine öffentliche Nutzung für didaktische, wissenschaftliche, informative oder kulturelle Zwecke? Verdient man mit der Nutzung vielleicht Geld? Am unproblematischsten ist es natürlich, gemeinfreie Inhalte zu verwenden. Oder man nutzt solche, die unter freien Lizenzen von Creative Commons verfügbar sind. Dann darf man die Werke in der Regel nutzen, sofern man den Urheber nennt. Es gibt aber verschiedene Varianten, die kommerzielle Nutzung ist beispielsweise manchmal ausgeschlossen. Die Lizenz findet man jedenfalls im Impressum der Werke – auf Webseiten meistens ganz unten auf der Seite. Eine weitere Lösung besteht darin, die Erlaubnis der Urheber oder Rechteinhaber einzuholen und dann den Autor und die genaue Quelle der verwendeten Materialien anzugeben.
Journalist: Und was ist mit Schulen? Dort wird doch ständig Material kopiert und an die Schülerinnen und Schüler verteilt.
Professor: Bildungseinrichtungen haben besondere Rechte. Ihnen ist die sogenannte „faire Nutzung“ eines Werks erlaubt. Das heißt, dass Schulen und Bibliotheken Werke für Unterrichtszweckeder Unterrichtszweck/die UnterrichtszweckeUnterrichtszwecke verwenden dürfen. Es steht ihnen zum Beispiel frei, Auszügeder Auszug/die AuszügeAuszüge aus Lehrbüchern oder Lektüren zu kopieren oder sie zu übersetzen.
Journalist: Was kann eine Person tun, deren Urheberrecht verletzt wurde?
Professor: Das ist jemandem in meinem Bekanntenkreis tatsächlich schon einmal passiert. Diese Person hat durch Zufall erfahren, dass ihr Profilbild in einer Werbekampagne aufgetaucht ist. Die Rechtslage ist dann klar: Man kann eine Entschädigung für die unrechtmäßige, d. h. illegale, Nutzung erhalten.
Journalist: Herzlichen Dank für das Gespräch, Herr Professor. Weitere Informationen über das heutige Thema finden Sie auf der Homepage unserer Sendung. Professor Krumm wird in den nächsten 30 Minuten noch Fragen online beantworten. Wir wünschen allen Zuhörern einen schönen Abend und freuen uns auf die nächste Folge. Bis dann!