Moderatorin: Guten Tag. Liebe Hörerinnen und Hörer, wir setzen unsere Sendereihe fort: Menschen um uns herum. Heute habe ich Emma und Lukas Neubauer ins Studio eingeladen. Sie sind Gründer eines Vereinsder Verein/die VereineVereins, der sich darum kümmert, Familien in Not zu helfen.
Emma und Lucas: Guten Tag.
Moderatorin: Bitte, stellt eure Lautsprecher lauter. Fangen wir von vorne an. Wie kam es zur Gründungdie Gründung/die GründungenGründung Ihres Vereins „Familien‑Engel“?
Emma: Das war eine schlimme Zeit für uns. Als ich erfuhr, dass ich zum zweiten Mal schwanger war, verlor Lukas unerwartet seinen Job. Wir befanden uns in einer schwierigen Situation, aber wir haben wunderbare Menschen kennengelernt, die uns geholfen haben. Als wir selbst wieder auf die Beine kamen, beschlossen wir, anderen zu helfen.
Moderatorin: Das hört sich sehr gut an. Sagen Sie unseren Hörerinnen und Hörern, ob jede Familie mit Kindern Unterstützung vom Staat bekommen kann.
Lucas: Natürlich unterstützt der Staatder Staat/die StaatenStaat alle Familien mit Kindern. Die Situation jeder Familie ist anders und sollte individuell betrachtet werden. Die Form der Unterstützungdie Unterstützung/die UnterstützungenUnterstützung muss also auch unterschiedlich sein. Ich habe aber persönlich noch nie davon gehört, dass der Staat sich weigertsich weigernsich weigert, einer bedürftigenbedürftigbedürftigen Familie zu helfen. Die erste Form der Unterstützung ist das Kindergelddas KindergeldKindergeld. Kindergeld wird einem Kind bis zum Alter von 18 Jahren zugeteilt. Wenn Ihr Kind nicht erwerbstätigerwerbstätig seinerwerbstätig und arbeitslos gemeldet isterwerbstätig seinist, kann das Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr ausbezahlt werden. Solange sich das Kind in einer beruflichen Erstausbildungdie berufliche Erstausbildungberuflichen Erstausbildung befindet, kann das Kindergeld bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gezahlt werden.
Emma: Und eine weitere Form der Hilfe ist das Elterngeld. Das Elterngeld ist eine weitere Leistungdie Leistung/die LeistungenLeistung des Staates, um Familien zu helfen. Das Elterngeld kann grundsätzlich jeder Elternteil beantragen, der mit seinen minderjährigenminderjährigminderjährigen Kindern zusammenlebt, das Kind erziehterziehenerzieht und daher nicht mehr als halbtags arbeiten kann. Eine Arbeitszeit von höchstens 30 Stunden pro Woche führt nicht zum Verlust des Anspruchs auf Elterngeld.
Das Elterngeld kann für ein Jahr ab der Geburt des Kindes gezahlt werden.
Moderatorin: Diese Formen unterscheiden sich grundsätzlich voneinander. Muss man dabei bestimmte Bedingungendie Bedingung/die BedingungenBedingungen erfüllen?
Emma: Wie Lukas gerade gesagt hat, ist jede Situation individuell. Generell gelten folgende Voraussetzungendie Voraussetzung/die VoraussetzungenVoraussetzungen für das Elterngeld: Eltern müssen ihre Kinder selbstständig erziehen, in einem gemeinsamen Haushalt leben, ihren Wohnsitz in Deutschland haben und dürfen nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten.
Moderatorin: Das sind also nicht so komplizierte Bedingungen. Kann euer Verein jeder Familie helfen?
Lucas: Wir versuchen immer, jeder Familie zu helfen. Wir helfen ihnen beim Ausfüllen der Anträgeder Antrag/die AnträgeAnträge und leiten sie an die richtigen Stellen weiter. Manchmal begleiten wir die Familien bei den Behördengängender Behördengang/die BehördengängeBehördengängen.
Moderatorin: Auch für Schwangere gibt es viele Hilfen, aber das ist ein Thema für die nächste Sendung. Vielen Dank für das Gespräch. Liebe Hörerinnen und Hörer, wenn eure Neugierde nicht ganz gestillt wurde, warten Emma und Lukas noch eine Stunde auf eure Anrufe. Auf Wiederhören!